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Anfragen, Wünsche... senden Sie bitte an pfarrgemeinderat@stjoachim.de
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PGR 2010 - 2014: Der Pfarrgemeinderat wurde am 07. März 2010 für vier Jahre gewählt.
Mitglieder: Irmi Meier Andreas Reitberger, PGR-Vorsitzender Marianne Scheidl Ernst Lugauer, Vertreter im Dekanatsrat Katharina Pantele Ursula Wiesinger, stellvertr. PGR-Vorsitzende Astrid Brendel, 1. Schriftführerin Heinz-Josef Floß Anneliese Sedlmaier Simone Moser, 2. Schriftführerin Johannes Jantsch Anna-Maria Betzenhauser Gabi Wieland Dagmar Sturm, Pfarrsekretärin
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Was ist der Pfarrgemeinderat: Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken
der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte
Laiengremium in der Pfarrgemeinde. Dem PGR kommt für das Leben der
Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele
Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen
vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt.
Der
PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und
Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt die Pfarrer und
pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der
Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen
gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR
eigenverantwortlich, so beim Aufbau und der Durchführung von
Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von
Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die
Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. Zu den
vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so
mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Der
PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II.
Vatikanische Konzil (1962–1965) entworfen hat. Die Gemeinde wird demnach
von allen ihren Mitgliedern getragen. Alle sind berufen, sich zu
engagieren. Mitverantwortung in der Kirche ist daher wichtig und
wertvoll. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre.
Wer ist Wahlberechtigt: Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können
alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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